Neuigkeiten vom BMF
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Bundesregierung bringt Einkommensteuerreform auf den Weg: Insbesondere Familien mit Kindern werden entlastet
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Mit der Reform sollen vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie insbesondere Familien mit Kindern entlastet werden. Der Gesetzentwurf setzt 1:1 die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss von Anfang Juli und aus dem Koalitionsvertrag um.
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
Mit dem am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll das Arbeitskräfte- und Wachstumspotenzial langfristig gestärkt werden. Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung werden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen.
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV); Anlage EÜR 2026
Hierzu: BMF-Schreiben vom 1. September 2026
Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.